28.11.2014 - Sicherheit

Löschung aus Hooligan-Datei nach Verfahrenseinstellung


Ein Fußballfan hatte im Jahr 2012 Pyrotechnik in einem Rucksack bei sich, als der das Letzigrund Stadion betrat. Ein Gericht sprach ihn im Juli 2013 frei und nun muss auch der Eintrag in die Datei Hoogan, die Gewalttäter Sport speichert, gelöscht werden.

Der Fan gab an, dass es sich bei dem Rucksack um einen Rucksack einer Fangruppe handelte. Er sei davon ausgegangen, dass darin lediglich Fahnen waren. Er überprüfte den Inhalt des Rucksacks nicht, weshalb er von den beiden pyrotechnischen Gegenständen nichts wusste, die darin waren. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb im Juli 2013 eingestellt, da der fahrlässige Besitz von Pyro für eine Verurteilung nicht ausreiche.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass der Eintrag in die Datei gelöscht werden muss. Zwar sind Eintragungen in die Datei vor Verurteilung durch ein Gericht möglich, jedoch müssen diese bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens wieder gelöscht werden. So auch in diesem Fall. Auch die Eintragung, dass der betroffene Fan ein sogenanntes Rayonverbot wegen des Vorfalls erhalten habe, muss nun entfernt werden. (Faszination Fankurve, 27.11.2014)






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