24.08.2012 - Sicherheit

Neue Maßnahmen gegen Gewalt und Pyrotechnik


Mehrere Vereine reagierten in der Sommerpause auf die aktuelle Sicherheitsdiskussion in deutschen Stadien mit neuen Maßnahmen, wie Bestrafung der Beihilfe beim Pyrotechnikzünden oder neuen Sicherheitskameras. Faszination Fankurve fasst die neuen Maßnahmen der Vereine zusammen.

Mehrere Vereine, wie Bayer Leverkusen, der 1. FC Köln, Borussia Dortmund und der VfL Wolfsburg gaben in der Sommerpause bekannt, dass sie die Überwachungssysteme in ihren Stadien ausbauen, beziehungsweise neue Kameras installieren. Bei den neuen Überwachungskameras soll es sich um hochauflösende Kameras handeln, um genauer Bilder zu erhalten, zum Beispiel nachdem Pyrotechnik in den Stadien gezündet wurde. Damit soll eine höhere Aufklärungsquote und gleichzeitig eine Abschreckung erreicht werden.

Der FC Schalke 04 und der 1. FC Köln haben ihre Stadionordnung dahingehend verändert, dass nun nicht mehr nur das Zünden von Pyrotechnik, sondern auch die Beihilfe und Anstiftung zu eben dieser Tat sanktioniert werden soll. Bei dem Ruhrpottverein werden bis zu 1.000 Euro Strafe an den Verein fällig, wenn man einem Zündler behilflich ist oder in zu seiner Tat anstiftet. In der Stadionordnung heißt es: „Führt ein Ticketinhaber pyrotechnische Gegenstände (z.B. Bengalo-Fackeln, Leuchtraketen) oder Rauchpulver/-bomben auf dem Gelände der VELTINS-Arena oder innerhalb des Stadions mit sich, verwirkt er gegenüber dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Gleiches gilt, wenn der Ticketinhaber pyrotechnische Gegenstände zündet, beim Zünden behilflich ist oder zum Zünden anstiftet. Weitere Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben davon unberührt.“ Beim 1. FC Köln steht in der dortigen Ordnung: „Demnach ist es zukünftig nicht nur untersagt, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen, sondern auch, solche Taten vorzubereiten oder zu unterstützen. Dieses Verbot umfasst somit insbesondere auch die Verhinderung der Identifizierung von Tätern durch das zeitgleiche Hochhalten von Transparenten oder anderen sichtbehindernden Gegenständen.“

Die Vertragsstrafen sind laut Stadionordnung vom Verursacher, unabhängig von einem möglichen Stadionverbot, einer Strafe von einem Gericht oder weiterer Regressansprüche seitens der Vereine, zu zahlen. Der Zuschauer stimmt diesen Strafen durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kauf der Eintrittskarte zu. Weitere Regressansprüche entstehen zum Beispiel, wenn die Vereine durch das DFB-Sportgericht bestraft werden und diese Strafen an die verursachenden Fans weitergeben wollen. Auch hier gab der 1. FC Köln zuletzt bekannt, dass die DFB-Strafe für den Platzsturm und die Pyroshow nach dem letzten Spiel gegen Bayern München an die bereits ermittelten Fans weitergegeben werden soll. Wie genau eine Beihilfe zum Pyrotechnikzünden aussehen soll bleiben die Vereine schuldig. Erste Fußballfans befürchten nun bestraft zu werden, weil sie Fahnen einsetzen, die Zündler als Sichtschutz nutzen, ohne dass den Fahnenschwenkern dies bewusst ist.

Der VfL Wolfsburg kündigte neben den neuen Kameras auch den zukünftigen Einsatz von Spürhunden an, die an den Eingangskontrollen nach Pyrotechnik suchen sollen. Ebenfalls wurden die Zäune in der VW-Arena so verändert, dass das Werfen von Pyrotechnik im Eingangsbereich des Stadions erschwert werden soll.

Im Süden Deutschlands reagierte der Karlsruher SC mit der Aussprache von 27 bundesweiten Stadionverboten auf die Vorfälle beim Relegationsspiel gegen Regensburg. Den betroffenen Fans soll zuvor ein Anhörungsrecht eingeräumt worden sein. Für die Zukunft plant der KSC, dass auf den Eintrittskarten der Vor- und Zuname des Käufers vermerkt wird.

Bayer Leverkusen drohte zuletzt damit das Fan-Budget für Fahrten und Aktivitätzen um die entsprechende Summe der Strafe, bspw. für Pyrotechnik, zu kürzen, falls die entsprechenden Verursacher nicht ausfindig gemacht werden. (Faszination Fankurve, 24.08.2012)







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