09.03.2011 - Deutschland

Präzedenzfall geschaffen


Das Oberlandesgericht Frankfurt hat vor wenigen Tagen eine Klage eines Mannes zurückgewiesen, der beim Bundesligaspiel Eintracht Frankfurt gegen den 1. FC Nürnberg durch Pyrotechnik verletzt wurde. Der Veranstalter ist in solch einem Fall nicht haftbar.

Wie das OLG Frankfurt mitteilte habe der Veranstalter bei der Partie am 5. April 2008 alle Anforderungen an die Sicherheitspflicht erfüllt, weshalb er nicht für den Unfall haftbar gemacht werden kann. Der als Rasenpfleger eingesetzte Mann klagte auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Ersatzpflicht aller sonstiger Schäden. Medienberichten zufolge leide der Mann bis heute unter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel.

Bereits im vergangenem Jahr wies der Landesgericht die Klage des Rasenpflegers zurück, da nach Ansicht des Gerichts keine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Veranstalters nachzuweisen sei. Das erneute Urteil ist „faktisch rechtskräftig“ teilte das OLG Medienvertretern mit. Eine Revision vor dem BGH wurde durch das OLG nicht zugelassen. (Faszination Fankurve, 09.03.2011)

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