21.11.2016 - Sicherheit

ProFans kritisiert Gebühren für Aufenthaltsverbote


Fußballfans verschiedenster deutscher Vereine werden von der Polizei mit sogenannten Betretungsverboten belegt, die einen Aufenthalt in der Nähe eines bestimmten Stadions verbietet. Betroffene Fans, die mit solchen Verboten belegt sind, werden dafür zur Kasse gebeten, was ProFans kritisiert. (Faszination Fankurve, 21.11.2016)


Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung von ProFans:

ProFans kritisiert doppelte Bestrafung von Fußballfans durch hohe Bearbeitungsgebühren für Aufenthaltsverbote

ProFans weist auf die Praxis hin, mit den Bescheiden für sogenannte „Betretungsverbote“ hohe Bearbeitungsgebühren zu erheben. Dies stellt eine doppelte Bestrafung dar, indem die Betroffenen nicht nur in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, sondern die Bearbeitungskosten für das Verbot auch noch selbst tragen müssen. In den letzten Jahren findet verstärkt das Instrument des Aufenthaltsverbotes als präventive Maßnahme Anwendung. Eine juristische Einführung und Bewertung ist von der AG Fananwälte verfasst worden und in diesem Zusammenhang erscheint insbesondere folgender Absatz relevant: „Die Gefahrenprognose wird stattdessen auf vermeintliche Erkenntnisse aus polizeilichen Datenbanken gestützt, in denen präventiv polizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise Personalienfeststellungen gespeichert werden. Diese Maßnahmen ihrerseits beruhen oftmals auf „Erkenntnissen“ der Polizeibeamten, die die Qualität ordnungsbehördlicher Befindlichkeiten kaum übersteigen.“

In der Praxis heißt das, dass die „Szenekundigen Beamten“ bei den jeweiligen Stadtverwaltungen oder Polizeipräsidien, gestützt von Erkenntnissen aus der Datei Gewalttäter Sport oder der sogenannten SKB-Datei, ein Aufenthaltsverbot für Personen fordern, die ihrer Einschätzung nach eine Gefahr darstellen. Erfahrungen zeigen, dass diesen meist ungeprüft Folge geleistet wird. „Dies bedeutet für die Betroffenen einen extremen Einschnitt in ihrer Bewegungsfreiheit, insbesondere dann, wenn ein Aufenthaltsverbot bei Heimspielen verhängt wird.“, sagt Jonas Negenborn von ProFans.

„Vollkommen absurd wird das Ganze, wenn von Aufenthaltsverbot betroffenen Fußballfans eine Rechnung der Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung zugeschickt wird, in welcher diese Verwaltungsgebühren für den Vollzug der Maßnahme verlangen.“, ergänzt Negenborn. Bis jetzt sind diese Fälle bei Maßnahmen in Bayern und Baden-Württemberg bekannt. Ihre rechtliche Grundlage finden die Gebühren in den Satzungen der Städte, weshalb diese unterschiedlich hoch und unabhängig von der Einkommenssituation der Betroffenen ausfallen. Zum Beispiel fordert die Stadt Sandhausen 55 Euro, die Stadt Freiburg 105 Euro und die Stadt Nürnberg 155 Euro. Dies stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung nicht nur für junge Fußballfans dar, deren Verhängung weder von der Entscheidung eines Gerichts abhängt, noch in direkter Folge auf eine „Straftat“ erfolgt, sondern rein durch eine präventive polizeiliche Maßnahme entsteht. Einspruch lässt sich nur gegen das Aufenthaltsverbot, nicht aber gegen die Gebühr an sich einlegen. ProFans fordert ein Umdenken bei der Vergabe von Aufenthaltsverboten und weist die Praxis damit einhergehender Gebührenforderungen vehement zurück.
ProFans im November 2016






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