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Anders als in Deutschland sehen Gesetze in Schweden bisher kein Vermummungsverbot vor, weshalb sich auch Fußballfans auf dem Weg zum Stadion oder innerhalb der Stadien vermummen dürfen. Dies soll mit einem Gesetz, das zum 01. März 2017 in Kraft tritt geändert werden.
Das Bedecken des gesamten Gesichts bzw. weiten Teilen des Gesichts wird ab dem März in schwedischen Sportstätten verboten sein. Ausnahmen sieht der Gesetzgeber für Polizisten und Feuerwehrleute sowie aus religiösen Gründen vor. Da in Schweden bisher kaum Frauen mit Burka in Stadien anwesend waren, sehen Polizeivertreter keine Probleme bei der Entscheidung auf sich zukommen, ob die Vermummung aus religiösen Gründen erfolgt. Schwieriger sei hingegen den Stadiongängern klar zu machen, ab welchem Moment eine Vermummung vorliegt, die mit einer Strafe von bis zu einem halben Jahr Gefängnis geahndet werden kann. In Deutschland gibt es bei Versammlungen und auch in den Stadien seit 1985 ein Vermummungsverbot. Dennoch kommt es auch in der Bundesrepublik in den Stadien regelmäßig zu Vermummungsaktionen, zum Beispiel vor Pyroaktionen. (Faszination Fankurve, 27.01.2017)