12.12.2012 - Sicherheit

„Stehplätze sind vor Innenminister Friedrich sicher“


In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsmitglieds Jan Korte, Vorstand der Fraktion DIE LINKE, wird deutlich, dass ein Verbot von Stehplätzen nicht vom Innenministerium beschlossen werden kann.

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung von Jan Korte:

Stehplätze sind vor Innenminister Friedrich sicher

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat ergeben, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich keine belastbaren Daten vorweisen kann, die eine Zunahme von Gewalttaten durch Besucher von Fußballspielen belegen. Zudem gibt es keine rechtliche Grundlage für ein ebenfalls vom Bundesinnenminister wiederholt angedrohten Verbot von Stehplätzen in Fußballstadien.

„Wer – wie der Bundesinnenminister – regelmäßig vor apokalyptischen Gewaltausbrüchen beim Fußball warnt, sollte zumindest Daten vorlegen, die das belegen“ kommentiert der Fragesteller Jan Korte die Ausführungen der Bundesregierung, „Eine ernsthafte Diskussion über die Entwicklung von Gewalt in und außerhalb der Stadien kann man auf Basis einer so dünnen Faktenlage nicht führen.“

Ein Stehplatzverbot, welches Friedrich für den Fall, dass in den Stadien nicht endlich „Ruhe und Ordnung“ einträten angedroht hatte, bezeichnete Korte als Luftnummer, von der sich weder die Vereine, noch die Verbände beeindrucken lassen sollten: „Was geschieht, wenn die Innenminister für Ruhe sorgen, hat man an der Fanaktion 12:12 bei den letzten Bundesligaspielen ja gesehen. Dem populistischen Aktionismus der Innenminister fehlt es an allen Ecken und Enden an rechtlichen Grundlagen und, was fast noch peinlicher ist, an Sachkenntnis. Die Fußballverbände sind gut beraten, sich von dieser Truppe von Scheinriesen nicht beeindrucken zu lassen und stattdessen einen Dialog mit den Fans zu führen.“ Das Ziel müsse ein nachhaltiger, respektvoller Umgang aller Seiten miteinander sein.

Der Innenpolitiker Korte und seine Fraktion hatten im Zuge der von Boulevardmedien und Innenministern angeheizten Debatte um die Sicherheit in Stadien einen Fragenkatalog an die Bundesregierung gerichtet, in dem sie unter anderem Auskunft darüber verlangten, auf welcher Datenlage die Bundesregierung, von „zunehmender Gewalt in und um die Stadien herum“ ausgehe, wie es Friedrich vor dem Sicherheitsgipfel im Juli formulierte. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf den Bericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), in denen unter anderem Verletztenzahlen oder eingeleitete Strafverfahren im Rahmen von Fußballspielen statistisch erfasst sind, aber nicht, wie diese Personen verletzt wurden. Eine Steigerung der Verletztenzahlen kann genauso auf Fangewalt zurückzuführen sein, wie auf einen erhöhten Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte: zum Beispiel im Rahmen von Einsätzen gegen Ordnungswidrigkeiten, wie dem Abbrennen von Pyrotechnik.

Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage für Stehplatzverbote führt die Bundesregierung aus, „Maßnahmen zur sicheren Nutzung von Versammlungsstätten“ seien „Gegenstände des Bauordnungsrechts“, welches in die Zuständigkeit der Länder falle. Dass die Bundesregierung schon das Bauordnungsrecht bemüht welches für jedes einzelne gebaute bzw. genehmigte Stadion einen Bestandsschutz vorsieht, der nur bei nachweislicher Gefahr für Leib und Leben aufgehoben werden kann, ist bezeichnend für die erschreckende Substanzlosigkeit der Äußerungen und Kommentare aus dem Bundesinnenministerium.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen von Fußballveranstaltungen“ kann hier heruntergeladen werden: http://www.jankorte.de/fileadmin/lcmsjkorte/Downloads/Kleine_Anfragen/121207_AW_BReg_Entwicklung_Straftaten.pdf






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