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Seit im Dezember 2014 in Nordrhein Westfalen das Konzept „Intensivtäter Gewalt und Sport“ verabschiedet wurde, durch das Strafverfahren gegen Wiederholungstäter an einem Ort gebündelt werden können, wurden zusammengeführte Verfahren gegen elf mutmaßliche Gewalttäter Sport geführt.
Insgesamt soll es in Nordrhein Westfalen 113 „Intensivtäter Gewalt und Sport“ geben, wie nun aus einer kleinen Anfrage der Piratenpartei hervorgeht. Ein Fußballfan, der als Intensivtäter eingestuft wird, wird darüber nicht informiert und kann somit nicht unbedingt gegen diese Einordnung vorgehen. Um als Intensivtäter eingestuft zu werden muss man aber keinesfalls strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Vielmehr reicht es aus, dass die Szenekundigen Polizeibeamten einem Fan „steuernden Einfluss“ attestieren. "Fallgruppe 3 umfasst Personen, die ohne selbst strafrechtlich in Erscheinung getreten zu sein, nach Bewertung insbesondere von Szenenkundigen Beamtinnen/Beamten steuernden Einfluss auf gewaltbereite Gruppierungen haben (z. B. Rädelsführer)", heißt es in der Antwort der Landesregierung.
„Intensivtäter Gewalt und Sport sind Personen, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen mit hoher krimineller Energie Gewaltdelikte von besonderer Bedeutung begehen, dazu anstiften, einen sonstigen Tatbeitrag leisten oder deren Abläufe maßgeblich gestalten bzw. lenken, und bei denen hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie auch zukünftig einschlägig in Erscheinung treten. Der Begriff 'hohe kriminelle Energie' bezieht sich sowohl auf qualitative als auch auf quantitative Aspekte“, heißt es in dem Konzept zur Definition von „Intensivtätern Gewalt und Sport“. (Faszination Fankurve, 07.10.2015)
Hier geht es zu den Antworten der NRW-Landesregierung auf die Anfrage der Piraten.