10.12.2012 - AG Fananwälte

„Taschenspielertrick und verfassungswidrig“


Die Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte äußert sich kurz vor der DFL-Mitgliederversammlung nochmals zum überarbeiteten Sicherheitspapier. Die Forderungen der Politik die Polizeieinsätze in Zukunft von den Profivereinen bezahlen zu lassen bezeichnen die Fananwälte als „Taschenspielertrick“.

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der AG Fananwälte:

Innenminister-Forderung ist „Taschenspielertrick“ und verfassungswidrig

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte bezeichnet die Forderungen der Innenministerkonferenz 2012 als puren Populismus und fordert die Politik auf, trotz des bevorstehenden Wahlkampfjahres 2013 zu Sachargumenten zurück zu kehren. Von oben verordnete Law und Order Politik kann kein Ersatz sein für vernünftige Lösungen, die unter sachverständiger und gleichberechtigter Beteiligung aller Interessengruppen im Fußball, d.h. auch unter Einbeziehung der Fans, erarbeitet werden.

Die Drohung einiger Länder-Innenminister, den Fußball-Verbänden die Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen (1), wenn „Maßnahmen“ nicht ergriffen werden, stellt eine Missachtung des Grundgesetzes dar. Polizeikosten hat der Staat zu tragen, ansonsten wäre das Gewaltmonopol des Staates nicht zu rechtfertigen. Die Innenminister scheinen zu glauben, dass sie nach eigenem Belieben über die Kostentragung von Polizeieinsätzen entscheiden können und vergessen dabei, dass auch sie an Recht und Gesetz gebunden sind. Eine Kostentragungspflicht von Verbänden oder Sportveranstaltern sehen die Gesetze nicht vor, und würde auch gegen die Verfassung verstoßen. Diese Auffassung vertritt im Übrigen auch der Bundesvorsitzende der mitgliederstärksten deutschen Polizeigewerkschaft GdP, Bernhard Witthaut (2).

Diese Drohung ist daher nichts anderes als ein Taschenspielertrick, wenn man nicht sogar versuchte Nötigung dazu sagen möchte. Zudem gehen die Aussagen der Innenminister völlig an den Tatsachen vorbei. Nach Angaben der DFL hat der Profifußball in der Saison 2010/2011 insgesamt 718,5 Millionen Euro an Steuern bezahlt. In der Saison 2007/2008 waren es sogar 1,5 Mrd.3. Die Kosten der Polizeieinsätze sollen sich nach Angaben der Polizei auf jährlich 100 Mio. Euro belaufen. Damit werden die Kosten bereits jetzt komplett vom Profifußball bezahlt. Der deutsche Steuerzahler zahlt daher schon jetzt keinen Cent zusätzlich für die Polizeieinsätze. Daher sollen von den Innenministern wohl nicht nur die Verbände und Vereine zu eilig gestrickten und undurchdachten Maßnahmen genötigt, sondern auch noch der deutsche Steuerzahler vergaukelt werden.

Auch die Drohung, die Stehplätze in den Stadien abzuschaffen, geht an der Sache vorbei. Damit wird lediglich ein wichtiger Baustein der über Jahrzehnte gewachsenen Fankultur zerstört, für die Deutschland in vielen Ländern beneidet wird. Eine Erhöhung der Sicherheit wird damit nicht erreicht werden.

DFL ist gar nicht zuständig für die geforderten Maßnahmen

Die DFL ist für die geforderten „Maßnahmen“ gar nicht zuständig. Für die Sicherheit im Stadion sind primär die Sicherheitsbehörden und die Stadionbetreiber/Veranstalter vor Ort zuständig. Auch hier scheinen die Innenminister vom Gedanken einer „Kollektivschuld“ - die das deutsche Rechtssystem nicht vorsieht - geleitet zu sein. Die Fragen der „Verbandsstrafen“ betreffen außerdem den DFB, nicht die DFL. Die Forderungen der Innenminister sind daher unseriös und purer Populismus.

Zum überarbeiteten DFL-Papier vom 15.11.12:

Auch wenn viele der grob rechtswidrigen Passagen mittlerweile gestrichen wurden, so möchte die DFL weiterhin an der Einführung der sog. „Vollkontrolle“ festhalten. Diese soll zwar nicht grundsätzlich, aber als verbandsrechtliche "Auflage/Weisung" eingeführt werden. Im Antragstext wird dieses Wort zwar mit schwammigen Formulierungen vermieden, in der Anlage zum Papier vom 15.11.12 (S.34) taucht die „Vollkontrolle“ aber ausdrücklich unter dem Stichwort „Bestrafung“ (des Clubs) auf. Nach den Ausführungen des Antragstextes (Antrag Nr.15) soll es sich dabei wohl um so etwas wie eine präventiv wirkende Kollektivstrafe handeln. Die mit „Vollkontrollen“ gemeinten Ganzkörperkontrollen, also Nacktkontrollen sind (auch dann wenn ein „schützendes“ Zelt aufgestellt wird) schlichtweg rechtswidrig.

Es soll weiterhin an kollektiven Verbandsstrafen festgehalten werden, die auch ohne jegliche Schuld des Vereins verhängt werden dürfen. Dies verstößt gegen das Schuldprinzip und ist nicht im Einklang mit der deutschen und europäischen Rechtsordnung.

Besonders bemerkenswert ist die geplante Neuerung, dem Heimverein das Recht zu geben, ein Spiel als „Risikospiel“ einzustufen und damit das Kontingent für Gästefans auf nur noch 5% statt wie bisher 10% zu verringern. Damit ist zu befürchten, dass Vereine allein deshalb ein „Risikospiel“ ausrufen, um für die eigenen Fans mehr Karten verkaufen zu können. Dadurch ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Hierdurch besteht die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Fanprojekte

Wenn den Innenministern tatsächlich an einer wirksamen Präventionsarbeit gelegen ist, dann sollten die Fanprojekte tatsächlich auch insgesamt finanziell besser gestellt werden. Scheinbar möchten die Länder aufgrund der zugesagten höheren finanziellen Beteiligung der Verbände ihre eigenen Beiträge kürzen und der wichtigen Präventionsarbeit der Fanprojekte Geld entziehen. Auch dies bestätigt, dass es offensichtlich nur ums Geld geht und an einer sinnvollen Präventionsarbeit seitens der politischen Entscheidungsträger kein Interesse besteht.

10. Dezember 2012

Arbeitsgemeinschaft Fananwälte

(1) z.B. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann: „Wenn die Vereine das Sicherheitskonzept beschließen und

es so zur kommenden Saison umsetzen, werden wir keine Kosten in Rechnung stellen.“ In: http://www.mzweb.

de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1355037706100

(2) http://www.welt.de/print/wams/sport/article111903217/Notfalls-nehmen-wir-Gebuehren-fuer-Polizeieinsaetze.html

Bezogen auf Fußballspiele hat u.a. das OVG Hamburg im Beschluss vom 13.04.2012 (Az. 4 Bs 78/12) entschieden,

dass Fußballveranstalter nicht als sog. „Störer“ haftbar gemacht werden können

(3) http://www.focus.de/sport/fussball/dfl-fussball-bringt-dem-staat-1-5-milliarden-steuern_aid_498139.html






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