16.09.2015 - Nein zu RB!

​Veränderungen bei Nein-zu-RB Kampagne


Die Kampagne „Nein zu RB“ gibt Veränderungen in der eigenen Struktur bekannt. In Zukunft wolle man mehr hinter den Kulissen arbeiten. Zwar wurde die Geldstrafenregelung vom DFB nicht geändert, trotzdem erwartet "Nein zu RB" weitere DFB-Strafen wegen Protesten gegen RB Leipzig.

Die Kampagne, die sich zu einem Bündnis gewandelt habe, wendet sich an die Vereine, die den legitimen Protest gegen Rasenballsport Leipzig unterstützen sollen. (Faszination Fankurve, 16.09.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung von Nein-zu-RB!:

Liebe Fußballfans,

nachdem es ja lange ruhig geblieben ist um die Kampagne, möchten wir uns mit etwas Verspätung zum Saisonstart zurückmelden. Nach einigen internen Umstrukturierungen legen wir den Fokus unserer Arbeit in Zukunft auf mehr inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten. Den Aktionismus der letzten Saison sehen wir als nicht mehr maßgebend an. Das liegt zum einen daran, dass die Sensibilisierung für das Thema Red Bull im Fußball mittlerweile und vor allem dadurch erreicht wurde. Darüber hinaus finden im Moment vor Ort und von den (Ultra- und Supporter-) Gruppen selbst organisierte Aktionen statt. Die Arbeit zu und gegen RasenBallsport Leipzig hat nun eine Eigendynamik angenommen, die wir als „Nein zu RB“ begrüßen. Die Erzeugung einer kritischen Grundhaltung gegenüber RB Leipzig war unser primäres Ziel, welches wir mittlerweile als erfüllt ansehen. Unsere weiteren Forderungen, die vor allem die Reglementierung solcher Vereinsgründungen zum rein kommerziellen Zweck – wie bei RB Leipzig geschehen – begrenzen sollen, sowie die konsequente Durchsetzung der DFL-Lizenzierungsordnung und der DFB-Satzung in den relevanten Punkten, erhalten wir zwar aufrecht, erkennen aber auch gleichzeitig an, dass dies ein Kampf gegen Windmühlen ist, bei dem wir als Kampagne bisher nicht über die nötige Durchsetzungskraft- bzw. Macht verfügten. Vereine zum rein kommerziellen Zweck, sind seitens des DFBs erwünscht, da sie den Fußballstandort Deutschland durch externe Finanzmittel voranbringen. Eine grundlegende Kritik an diesem System gilt es in Zukunft zu artikulieren. Dies ist jedoch Aufgabe aller Ultra- und Supportergruppen, aber auch der Vereine selbst.

In Anbetracht dieser Tatsachen haben wir uns deshalb entschieden, uns von einer aktionistischen Kampagne in ein Bündnis zu wandeln. Wir werden in Zukunft also vermehrt Arbeit hinter den Kulissen betreiben und unsere Möglichkeiten als Sprachrohr des Protests gegen RB Leipzig sowie als Ansprechpartner für Fans und Vermittler zwischen Fans und Vereinen bzw. Verbänden nutzen.

Mit dieser Arbeit haben wir bereits Ende der letzten Saison und während der Sommerpause begonnen. Vor kurzem haben wir in die Öffentlichkeit getragen, dass in Chemnitz ein Doppelhalter („Scheiß Red Bull“), der sich gegen Red Bull im Fußball richtete, mit einer Geldstrafe von 500,- € durch den DFB sanktioniert wurde. Im Zuge dieser Strafe wurde vermutet, dass der DFB alle Vereine eine Änderung der Geldstrafenregelung unterschreiben ließ, nach der nun auch Transparente, Fahnen etc. gegen Red Bull bzw. RasenBallsport Leipzig in Strafe gestellt werden sollen. Mittlerweile können wir als „Nein zu RB“ sagen, dass es keine Änderung der Geldstrafenregelung gab. Das bedeutet zwar, dass den Vereinen seitens des DFBs nichts in dieser Art zum Unterschreiben vorgelegt wurde, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der DFB weiterhin und wohl in Zukunft in vermehrtem Maße, Spruchbänder, Doppelhalter etc., die sich gegen Red Bull und RB Leipzig richten, sanktionieren wird. Dies lässt die Strafordnung des DFB bereits schon jetzt zu. Demnach erwägt die Sportgerichtsbarkeit des DFB „ immer unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls …, ob ein Verhalten der Anhänger eines Vereins ein diskriminierendes, extremistisches oder provokativ beleidigendes Verhalten im Sinne der DFB- Rechts- und Verfahrensordnung darstellt“. Es ist offensichtlich, dass dieser unkonkrete und nicht ausreichend definierte Paragraph viel Interpretationsspielraum zulässt. Eine explizite Neufassung dieses Paragraphs unter Einbeziehung eines Tatbestandes bzgl. Red Bull und/oder RB Leipzig scheint daher kaum notwendig.

Es kam demnach nicht zu einer Änderung der Strafordnung bzw. zur Leistung einer Unterschrift diesbezüglich seitens der Vereine, dennoch fand eine Tagung der Vereinsvertreter bzw. Geschäftsführer statt, bei der die DFL den Vereinen nahe legte, einen fairen Umgang mit RB Leipzig zu pflegen und bei Bedarf auch vor Ort gegen Proteste gegen Red Bull und RB Leipzig vorzugehen. Dies beinhaltete wohl auch das Einwirken der Vereine auf die eigenen Fanszenen, Spruchbänder und weitere Äußerungen gegen Red Bull bzw. RB Leipzig zu unterlassen. Dem DFB dürfte jedoch bewusst sein, dass es durchaus auch Vereine gibt, die eine kritische Haltung gegenüber RB Leipzig und die Kommerzialisierung des Fußballs einnehmen. Um der Forderung jedoch Nachdruck zu verleihen, setzt der DFB wohl abermals auf seine Rechts- und Verfahrensordnung, in dem er Vereine und Fans, die sich kritisch gegenüber RB Leipzig äußern, sanktioniert.

Wir können uns daher nur an die Vereine wenden und hoffen, dass sich den Maßnahmen des DFBs widersetzt wird und dass der legitime Protest gegen RasenBallsport Leipzig und Red Bull im Fußball unterstützt wird.

Nein zu RB im September 2015






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