01.09.2011 - Deutschland

Verfassungsrechtler kritisiert Stadionverbote


Laufende Ermittlungen gegen einen Fußballfan können in weitreichende Folgen haben. Denn allein die Verdachtsmomente genügen, um die betroffene Person bis zu drei Jahre bundesweit aus den Stadien zu verbannen. Selbst Verfassungsrechtler stehen der Stadionverbotspraxis hierzulande skeptisch gegenüber.

Der Stuttgarter Dr. Zuck ist Verfassungsrechtler und sehr gut mit dem Thema Stadionverbote bewandt. In einem Interview mit 11Freunde nannte die gängige Vergabe von Stadionverbote in Deutschland „alles andere als rechtlich einwandfrei“. Zucks Aussage beruht vor Allem darauf, dass zwar die ausgesprochenen Verbote auf Ermittlungen basieren, aber der Großteil der Ermittlungen eingestellt werden, doch die Verbote weiterhin Bestand hätten. Dies setze nach Zucks Meinung die Unschuldvermutung deutlich in Frage. Zudem sei es mehr als bedenklich, dass den vermeintlichen Tätern keinerlei Anhörungsrecht zustünde, wie es in einem rechtsstaatlichen System üblich sei.

Des Weiteren wies Zuck den Deutschen Fußball-Bund in seinem Interview in die Schranken, da der DFB bei überregionalen Stadionverboten agiere wie ein „Staat“ agiere, ihm dieses Recht aber keineswegs zustünde. Auch das Argument der Präventivmaßnahme lässt Zuck nicht gelten: „Maßnahmen im Gefahrenvorfeld muss ein Rechtsstaat bei international tätigen Terrororganisationen hinnehmen. Bei Fans, denen noch nicht einmal die Mitgliedschaft in einer gewaltbereiten Fangruppe nachzuweisen ist, ist so etwas aber rechtsstaatlich unerträglich.“

Der Stuttgarter Verfassungsrechtler erklärte außerdem, dass die vom DFB versprochene einzelfallbezogene Untersuchungen, um eine Sippenhaft zu umgehen, überhaupt nicht umsetzbar sei. Der Grund hierfür liegt nach Aussagen Zucks darin, da weder DFB noch der Mitgliedsverein Zugriff auf den polizeilichen Ermittlungsapparat habe. (Faszination Fankurve, 01.09.2011)

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