21.03.2014 - AG Fananwälte

Watzkes Rechtsverständnis wie in totalitärem System?


Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte kritisiert die Forderung von Hans-Joachim Watzke, der via Sport BILD Haftstrafen für Fußballfans forderte. Die AG Fananwälte sieht darin eine populistische Forderung außerhalb der Rechtsordnung.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der AG Fananwälte:

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte hat sich anlässlich des in Dresden stattfindenden Strafverteidigertags mit den jüngsten in der Zeitung Sport BILD veröffentlichten Äußerungen befasst und bittet um Beachtung der folgenden Stellungnahme:

Die "Arbeitsgemeinschaft Fananwälte" erklärt zu den Äußerungen von Hans-Joachim Watzke, Personen, die sich im Stadion "daneben" benehmen, sollten "auch mal ein paar Tage sitzen":

Die Forderungen Watzkes stehen außerhalb unserer Rechtsordnung. Die Forderungen zeigen sich damit als plumper Populismus. Gleichzeitig äußert der Funktionär ein Rechtsverständnis, das Entscheidungsträgern totalitärer Systeme gut zu Gesicht stünde.

"Arbeitsgemeinschaft Fananwälte" 21.03. 2014

(In der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte haben sich bundesweit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammengeschlossen, die regelmäßig Fußballfans vertreten)






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