04.12.2007 - Deutschland

Weit mehr als die Herabsetzung der Höchstdauer?


Das Papier zur Neufassung der Stadionverbotsrichtlinien wird voraussichtlich erst Ende Januar veröffentlicht. Wie Faszination Fankurve erfuhr steht in dem Papier aber noch einiges mehr als die Reduzierung der Höchstdauer von fünf auf drei Jahre.

Unter anderem soll eine Mindestdauer von vier Wochen ausdrücklich erwähnt und die Aussetzung zur Bewährung jederzeit möglich sein. Obwohl der Bezugsverein zu keiner Zeit Herr des Verfahrens ist, soll er stärker eingebunden werden. Bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 153 StPO, also einer geringen Schuld, ist das Stadionverbot neu zu prüfen. (Faszination Fankurve, 4.12.2007)

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