04.11.2014 - HoGeSa

Weitere Details zu HoGeSa-Demo in Hannover


Nach Angaben der Polizei Hannover ist der Anmelder der Demonstration am 15.11.2014 in Hannover (Faszination Fankurve berichtete) auf der HoGeSa-Demo in Köln als Redner aufgetreten. Der Anmelder rechne mit etwa 4-5.000 Demonstranten auf der HoGeSa-Demo, die das Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ hat.

Nach Polizeiangaben sind bisher keine Gegenveranstaltungen angemeldet worden. Trotzdem gibt es auch in Fußballfankreisen bereits Mobilisierungen für eine Gegenveranstaltung in Hannover. Der Zeckensalon, eine Arbeitsgruppe kritischer St. Pauli Fans, ruft alle Fans des FC St. Pauli zur Fahrt nach Hannover auf: „Wir rufen daher alle Fans und Freunde unseres Vereins dazu auf, sich an den Gegenaktivitäten gegen den geplanten Nazihool-Aufmarsch am 15.11.2014 in Hannover zu beteiligen. Zeigen wir gemeinsam, klar und deutlich, dass für Rassismus bei uns kein Platz ist – auf den Straßen, in den Kurven, in den Köpfen. Alerta!“ (Faszination Fankurve, 04.11.2014)

Das schreibt die Polizei Hannover zu der Anmeldung der HoGeSa-Demonstration:

Seit Samstagabend, 01.11.2014, liegt der Polizeidirektion (PD) Hannover eine Versammlungsanzeige mit dem Thema "Europa gegen den Terror des Islamismus" vor. Sowohl der Anzeigende, als auch der in der Anzeige benannte Versammlungsleiter kommen nicht aus Hannover.

Mit dem Anzeigenden der Versammlung für den 15.11.2014 in der Innenstadt von Hannover wurde bereits telefonisch Kontakt aufgenommen, sodass die Behörde von einer ernstgemeinten Anzeige ausgeht. Zuvor war für den gleichen Termin eine Demonstration in Berlin angezeigt worden, bei der sich später herausstellte, dass diese unter einem falschen Namen angezeigt worden und somit als "Fake" zu betrachten war. Nach ersten intensiven Prüfungen im vorliegenden Fall wurde bekannt, dass der in der Anzeige benannte Versammlungsleiter auch an einer Demonstration am vorletzten Wochenende (26.10.2014) in Köln teilgenommen hatte und dort als Redner aufgetreten war. Hier war es später zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Hinsichtlich der zu erwartenden Teilnehmer geht der Anzeigende in seiner Anzeige davon aus, dass es ähnlich viele werden wie bei der Kölner Demonstration. Zwischenzeitlich konkretisierte er das gegenüber der Versammlungsbehörde auf zirka 4.500 bis 5.000 Teilnehmer.

Erste Auswertungen der Polizei bestätigen, dass es im Internet in verschiedenen Foren Aufrufe zur Teilnahme gibt, sodass bei der angezeigten Versammlung von einer ähnlichen Größenordnung mit vergleichbarem Klientel wie bei der Kölner Demonstration ausgegangen wird. Mit dem Anzeigenden wurde für Freitag, 07.11.2014, ein Gesprächstermin vereinbart. Bei diesem soll es unter anderem um die Klärung der Modalitäten der Durchführung und der Beschränkungen gehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Behörde neun Anzeigen für geplante Gegenveranstaltungen vor, die sich örtlich und zeitlich an der angezeigten Streckenführung orientieren. Diese, sowie weitere bereits bekannte Veranstaltungen in der Innenstadt, werden umfassend in die Prüfungen mit einbezogen.

Ein Vorbereitungsstab für den polizeilichen Einsatz ist seit gestern, 03.11.2014, eingerichtet. Polizeipräsident Volker Kluwe: "Der Vorbereitungsstab arbeitet mit Hochdruck. Erkenntnisse aus der Szene werden zusammengetragen und fortwährend neu bewertetet. Wir stellen uns darauf ein, dass es auch in Hannover zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen kann. Gegenwärtig ist das Gewaltpotenzial jedoch noch schwer einzuschätzen."/ tr, hol

Hinweis zu Versammlungen:

Eine Versammlung bedarf keiner Genehmigung. Eine natürliche Person oder eine Institution zeigt bei der Versammlungsbehörde (hier PD Hannover) eine Versammlung an, in der ein Versammlungsleiter (eine natürliche Person) benannt werden muss. Die Behörde tritt jetzt in die Prüfung ein, ob dem Wunsch des Anzeigenden was die Zeit, den Ort, etc. angeht entsprochen werden kann. In diese Bewertung fließen etwa polizeiliche Erkenntnisse über die Person des Anzeigenden oder Versammlungsleiters, Baustellen auf dem gewünschten Streckenverlauf, andere Versammlungen und Veranstaltungen, und weitere Kriterien ein. Die Behörde kann die Anzeige bestätigen und dem Anzeigenden Beschränkungen auferlegen. Hier kann es sich zum Beispiel um ein Verbot des Mitführens bestimmter Gegenstände, des Tragens bestimmter Kleidung oder ein Alkoholverbot handeln. Hier ist die Versammlungsbehörde an keine Frist gebunden, da sich auch vor der Versammlung noch kurzfristig Änderungen (etwa einen Wechsel des Versammlungsleiters) ergeben können, die dann andere Voraussetzungen schaffen, auf die mit einer Anpassung der Beschränkungen oder - das letzte Mittel - einem Versammlungsverbot reagiert werden kann. Gegen Beschränkungen kann der Versammlungsanzeigende rechtlich beim Verwaltungsgericht auch in Form eines Eilantrages vorgehen.






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