10.02.2018 - 1. FC Schweinfurt 05

Wie die Polizei ein Spruchband falsch übersetzte


Die Polizei hat ein Spruchband falsch aus dem polnischen übersetzt und vier Fans des 1. FC Schweinfurt 05, die das Plakat zeigten, wegen Beleidigung angezeigt. In erster Instanz wurde ein Fan deswegen sogar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

In zweiter Instanz wurden die Verfahren alle eingestellt und die Staatskasse musste die Kosten für die Verfahren und die Verteidiger der Fans übernehmen. Eine amtliche Übersetzung hatte den Übersetzungsfehler bestätigt. Doch schon alleine, weil das Spruchband in polnischer Sprache gehalten war und in zahlreichen anderen Stadien ähnliche Plakate gezeigt wurden, hätten die Polizisten erkennen können, dass sie mit der Beleidigung nicht gemeint waren. Hintergrund der Spruchbänder war der Tod eines polnischen Fans (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 10.02.2018)

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Rot-Schwarze Hilfe zum Thema:

Polizeiliche Fehldeutung eines Transparents führt beinahe zu Haftstrafe – warum Polizeibeamte besser nicht als Dolmetscher arbeiten sollten

Der Vorfall, über den wir berichten, liegt schon geraume Zeit zurück. Dennoch ist er zu markant, um ihn unerwähnt zu lassen.

Ausgangspunkt ist – wie so oft in Fußballsachen – ein hoch gehaltenes Banner, dessen Text gewissen Kräften nicht passte: „chuj w dupę policji” stand da zu lesen. Anlass für das Banner war ein Vorfall aus dem Nachbarland Polen, wo kurz zuvor ein junger Fan namens Dawid durch ein Gummigeschoss der Polizei zu Tode gekommen war. In vielen Stadien Europas wurde daraufhin durch ähnliche Spruchbänder Protest an der zunehmenden Enthemmung der Polizei gegenüber Fußballfans insgesamt, in diesem speziellen Fall aber ausdrücklich bezüglich der polnischen Polizei, bekundet.

Grundsätzlich wäre das Transparent ja nun unproblematisch. Denn wen sollte ein in polnischer Sprache gehaltenes Schriftstück schon stören?! Dabei hatte man allerdings nicht mit der Findigkeit eines ortsansässigen Szenekundigen Beamten (SKB) gerechnet, wenn es darum geht, Straftaten im Stadion zu verorten und zur Anzeige zu bringen.

Obwohl dem SKB ein einfacher Blick in naheliegende Quellen (z.B.https://en.wikipedia.org/wiki/CHWDP) gezeigt hätte, dass das Transparent ganz zweifelsfrei die (polnische!) Polizei als Institution meinte, interpretierte er offenbar den Inhalt ohne genaue Überprüfung seiner Thesen.

Aus der klaren Übersetzung “Steck den Schwanz in den Arsch der Polizei” wurde dann einfach mal “Steck den Schwanz in den Arsch der Polizisten” gemacht, ohne dabei zu erwähnen, dass CHWDP synonym zu dem bekannten Ausdruck ACAB (All cops are bastards) zu verstehen sei. Die Übersetzung des Polizisten reichte der Staatsanwaltschaft aus. Wer ein solches Banner in die Höhe hält - egal, ob er dessen Inhalt und die Übersetzung kennt - muss wegen Beleidigung der im Stadion eingesetzten Beamten angeklagt werden.

Die staatliche Maschinerie lief gegen vier Angeklagte, alle wurden verurteilt. Für Ted Knorze (Name geändert) gab es - ohne auch nur ansatzweise den Inhalt des Transparents auf die Stichhaltigkeit der Behauptungen des Beamten geprüft zu haben – in der ersten Instanz (auch wegen entsprechender Voreintragungen) sogar eine Freiheitsstrafe (!) zur Bewährung.

In der Berufung wiesen die daraufhin eingeschalteten RSH-Anwälte erstmals auf die Fehlerhaftigkeit der Übersetzung durch den SKB hin. Das Gericht holte eine amtliche Übersetzung ein, die bestätigte, dass es sich um den Hintern der Polizei und nicht um die der Polizisten handelt, die die Stoßrichtung des Auftrags aus dem Transparent darstellte. Eine Diskussion der Frage, weshalb sich deutsche Polizisten durch ein Transparent gegen die polnische Polizei, welches sie offenbar nicht einmal genau verstehen, beleidigt fühlen, musste erst gar nicht mehr geführt werden.

Um das Verfahren nicht ausufern zu lassen, gab es im allseitigen Einvernehmen eine Einstellung. Sämtliche Kosten, auch die Anwaltskosten der Beteiligten, trug die Staatskasse.

Fanfotos 1. FC Schweinfurt 05




Weitere News:
22.03.2019: Doch kein Punktabzug für den 1.FC Schweinfurt 05
11.03.2019: Wegen einzelner Bengalos: Schweinfurt droht Punktabzug
15.11.2018: Stadionverbot wegen rassistischen Rufen ausgesprochen
13.07.2018: Kein Schmerzensgeld nach Schlagstockeinsatz gegen Fan
12.07.2018: DFB spricht Stadionverbote gegen Schweinfurt-Fans aus

Alle 10 News anzeigen