04.12.2014 - DFL

​50+1 gilt auch für eingetragene Vereine


Auf der heutigen Mitgliederversammlung der DFL wurde nicht nur die Einführung der Torlinientechnik in der ersten Bundesliga beschlossen, sondern auch über das Thema „50+1-Regel“ gesprochen. Die Grundsätze von 50+1 gelten laut DFL auch für eingetragene Vereine.

Bisher war diese Regelung nur auf ausgegliederte Kapitalgesellschaften angewendet worden. Da RB Leipzig vor zwei Tagen eine Ausgliederung u.a. der ersten Mannschaft beschlossen hatte (Faszination Fankurve berichtete), war das Thema 50+1 bei Vereinen nicht mehr so aktuell.

Das Thema „mehrfache Minderheitsbeteiligungen“ im Zusammenhang mit der 50+1-Regel soll auf der kommenden Mitgliederversammlung besprochen werden. (Faszination Fankurve, 04.12.2014)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der DFL:

Beteiligungen vorgestellt
Um den Wettbewerb weiter bestmöglich zu schützen und Investoren-Beteiligungen auch künftig eine klare Grundlage zu geben, hat sich der Ligaverband im Rahmen der heutigen Mitgliederversammlung mit entsprechenden Konkretisierungen und Neu-Regelungen der Statuten befasst. Im Fokus standen dabei Leitlinien des Ligavorstandes für den Umgang mit Ausnahme-Anträgen in Bezug auf die sogenannte 50+1-Regel.
Grundsätzlich bleibt es bei der statuarischen Regelung des Ligaverbandes, wonach bei Kapitalgesellschaften weiterhin die Stimmenmehrheit beim Mutterverein liegen muss. Ausgehend von der Umsetzung des Schiedsgerichtsurteils nach einer Klage von Hannover 96 hat der Ligavorstand nun entsprechende Entscheidungskriterien für die Erteilung von Ausnahme-Genehmigungen vorgelegt. Die in den Statuten für Mehrheitsübernahmen vorgesehene Bedingung der mehr als 20-jährigen ununterbrochenen und erheblichen Förderung wird auf diese Weise konkretisiert.
Die Clubs beschlossen in diesem Zusammenhang, dass die Grundsätze der 50+1-Regel auch bei eingetragenen Vereinen Anwendung finden.
Mit Blick auf das komplexe Thema der mehrfachen Minderheitsbeteiligungen hat der Ligavorstand dem von einigen Clubs geäußerten Wunsch nach zusätzlichen Informationen und internen Beratungen entsprochen. Die Angelegenheit wird im Rahmen der kommenden Mitgliederversammlung behandelt.






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