06.11.2014 - Stadionverbote

Aufenthaltsverbot wegen laufendem Verfahren rechtswidrig


Das Verwaltungsgericht Trier hat am 7. Oktober 2014 entschieden, dass ein Aufenthaltsverbot gegen einen Fan von Hessen Kassel, das mit seiner Mitgliedschaft in einer Ultràgruppe und einem laufenden Verfahren begründet wurde, rechtswidrig war.

Ein Hessen Kassel Fan durfte wegen des Aufenthaltsverbots 17. Juli 2013 nicht zu einem Spiel seines Teams nach Tier reisen. Darin wurde ihm untersagt, am Spieltag den Stadtbereich von Trier zu betreten und sich dort aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung drohte ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet. Dies sei im öffentlichen Interesse erforderlich. Prinzipiell dürfe die Polizei nach Auffassung des Gerichts solche Verbote zwar aussprechen, um Straftaten zu verhindern, nur der Hinweis auf laufende Verfahren und die Mitgliedschaft bei einer Ultràgruppe reicht alleine nicht aus. Die Aktualität der Gefährdungslage durch den Kassel-Fan sah das Gericht als nicht ausreichend begründet an. Die Polizei hätte hingegen bei Erteilung des Aufenthaltverbots den Fall rechtlich so prüfen müssen, wie es sonst eine Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung macht. Dies war nicht der Fall. Bei Einträgen in die Datei Gewaltäter Sport müsse auf den Grund der Eintragung geschaut werden. Die Eintragung alleine reichte dem Gericht nicht aus.

Gegen den Kassel-Fan wurde wegen Auseinandersetzungen bei einem vorherigen Spiel beider Teams im April 2013 ermittelt. Ein späteres Verfahren gegen ihn wurde am 4. März 2014eingestellt. Insgesamt wurde drei Mal in Zusammenhang mit Vorfällen beim Fußball gegen den Fan ermittelt, außerdem hatte er zwei Einträge in der Datei Gewalttäter Sport, zu einer Verurteilung kam es nicht.

Fans und Ultras, die von einem Aufenthaltsverbot bzw. Stadtverbot betroffen sind, das nur mit einem laufenden Verfahren und einer Mitgliedschaft bei den Ultras begründet wird, können sich nun beim Einspruch gegen das Verbot auf das Urteil vom Verwaltungsgericht Trier berufen. Der Anwalt des Hessen Kassel Fans, Sven Adam sagte gegenüber Faszination Fankurve: "Da die gesetzlichen Regelungen in den anderen Bundesländern ähnlich formuliert sind, dürfte dieses Verfahren auch grundsätzliche Bedeutung für andere Aufenthaltsverbote von Fans außerhalb von Rheinland Pfalz haben." (Faszination Fankurve, 06.11.2014)

Das gesamte Urteil gibt es auf der Webseite des Rechtsanwalts Sven Adam.






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