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Der Fananwalt Dr. Andreas Hüttl machte nun einen Fall öffentlich, in dem ein Fußballfan in Deutschland mit einem Stadionverbot belegt wurde, weil er sein Eis so gegessen haben soll, dass sich der Einsatzleiter der Polizei beleidigt fühlte.
„Beim Anblick der beiden uniformierten Polizeibeamten im Streifenwagen stellten Sie sich demonstrativ an die Seitenscheibe des Einsatzfahrzeugs und steckten sich die Eiswaffel provozierend tief in den Mund, um einen sexuellen Oralverkehr nachzuahmen. Danach gingen Sie an die Fahrzeugfront und wiederholten Ihre Tathandlung“, heißt es in der Begründung des bundesweiten Stadionverbots.
Schon 2006 stellte das Amtsgericht Köln fest, dass ein wegen Beleidigung ausgesprochenes Stadionverbot nicht rechtens war. Der Fanrechtefonds sah schon damals einen Präzedenzfall geschaffen (Faszination Fankurve berichtete). Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten listen eine Reihe von Vergehen auf, wegen denen Stadionverbote ausgesprochenen werden können. Beleidigungen werden darin nicht aufgelistet. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fußballfans in Deutschland wegen Beleidigungen bundesweit aus Stadien ausgeschlossen werden. (Faszination Fankurve, 15.09.2017)
Und wenn man denkt in SV Verfahren schon alles gesehen zu haben kommt...#SicherheitsrelevanteAuffälligkeit #Eis #Stadionverbot #Fanrechte pic.twitter.com/yRbdGbiTgd
— Dr. Andreas Hüttl (@Dr_Huettl) 14. September 2017