05.08.2014 - Polizei

Bewährung: Polizist nach Kopfnuss an Fan verurteilt


Am Montag wurde ein Polizeibeamter zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, weil er einem Fan von Eintracht Braunschweig beim Spiel in der Imtech-Arena in Hamburg eine Kopfnuss gegeben hat. Videoaufnahmen zeigten keinen Angriff des Eintracht-Fans auf den Polizisten.

Nach Informationen der Hamburger Morgenpost ereignete sich der Vorfall beim Spiel Hamburger SV gegen Eintracht Braunschweig im August 2013. Die Polizei ging gegen einen Eintracht-Fans auf den Sitzplätzen des Stadions vor, als der Geschädigte aus dem Stehplatzbereich kletterte, um die Situation zu schlichten. Dort erhält er eine Kopfnuss von dem Polizisten.

Neben der Bewährungsstrafe wurde der Polizist in eine andere Dienststelle versetzt. Möglicherweise kommen nach der Verurteilung weitere Sanktionen auf ihn zu. Fußballfans beklagen häufig, dass Polizeibeamte in Deutschland für Straftaten im Dienst selten zu belangen sind, da sie nicht zu identifizieren sind oder ihr Verhalten von Kollegen toleriert wird. Zu diesen Ergebnissen kam auch Amnesty International vor einigen Jahren und forderte deshalb die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten, wie sie z.B. in Berlin und Brandenburg schon angewendet wird. Auch in Hamburg steht die Kennzeichnungspflicht zur Diskussion. In dem vorliegenden Fall wurde der Beamte auch ohne Kennzeichnungspflicht verurteilt, da im Stadion ausreichend Kameras vorhanden waren. (Faszination Fankurve, 05.08.2014)






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