18.05.2021 - Polizei

Dachverband der Fanhilfen fordert Kennzeichnungspflicht


Wenn am Donnerstag ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet wird, ist die Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei kein Teil des neuen Gesetzes. Der Dachverband der Fanhilfen fordert die Einführung der Kennzeichnungspflicht.

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde schon 2017 eine solche Kennzeichnungspflicht bereits eingefordert, was in Deutschland aber bisher missachtet wurde. Der Dachverband der Fanhilfen untermauert nun also nochmal die Forderung nach der Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei. (Faszination Fankurve, 18.05.2021)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung vom Dachverband der Fanhilfen:

Regierungskoalition missachtet EGMR Urteil bei Novellierung des Bundespolizeigesetzes

Der Deutsche Bundestag wird am kommenden Donnerstag das neue Bundespolizeigesetz beschließen. Nicht vorgesehen ist dabei u. a. die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei, obwohl diese in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingefordert wird. Der Dachverband der Fanhilfen kritisiert dies in aller Deutlichkeit und fordert mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit bei der Polizei.

„Den Polizeien in Deutschland spricht der Gesetzgeber schon jetzt besondere und weitgehende Befugnisse zu. Mit diesen Befugnissen gehen nach unserer Auffassung nicht nur Rechte, sondern vor allem Verantwortung einher. Dem demokratischen Grundprinzip der Gewaltenteilung folgend, muss polizeiliche Arbeit jederzeit durch Gerichte kontrollierbar sein. Ohne eine individuelle Kennzeichnungspflicht ist dies nicht möglich. Das gilt insbesondere für sogenannte geschlossene Einheiten, wie sie etwa bei Fußballspielen eingesetzt werden. Bisher gemachte Erfahrungen bei der Kennzeichnung auf Landesebene sind durchweg positiv. Daher muss endlich eine individuelle Kennzeichnung für alle Einheiten der Bundespolizisten eingeführt werden. Die andauernde Missachtung eines entsprechenden Urteiles des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist in diesem Zusammenhang eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat“, erklärt Linda Röttig Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen.

In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelt, „[…] dass der Einsatz behelmter Beamter ohne individuelle Kennzeichnung und die daraus resultierende Unfähigkeit von Augenzeugen und Opfern, die Beamten, die die gerügten Misshandlungen begangen haben sollen, zu identifizieren, geeignet war, die Effektivität der Ermittlungen von Anfang an zu behindern“ (EGMR 2017: 32). Eine Kennzeichnung in Form eines Namensschilds oder durch eine mehrstellige, einprägsame Nummernfolge ist demnach für die persönliche Identifizierung von Polizeibeamten grundlegend. Ebenso hielt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2019 die Kennzeichnung als Eingriff in das Recht zur informationellen Selbstbestimmung der Beamten für gerechtfertigt. In den meisten Mitgliedsstaaten der EU ist die individuelle Kennzeichnungspflicht längst umgesetzt, ohne dass damit ein Anstieg ungerechtfertigter Anschuldigungen gegen Polizeibeamte verbunden gewesen wäre oder es gar zu persönlichen Übergriffen gekommen ist. Auch sind diesbezüglich bisher keinerlei Erfahrungen aus den Bundesländern mit schon existierender Kennzeichnungspflicht bekannt.

Linda Röttig erläutert abschließend: „Die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei würde die Transparenz des Handelns und die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig stärken. Ebenso fordern wir die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle an die sich Betroffene von Polizeigewalt wenden können. Ohne die Umsetzung dieser beiden Punkte wird es auch weiterhin keine zeitgemäße und im Interesse der Menschen arbeitende Bundespolizei geben können. Die von den politischen Entscheidungsträgern angekündigte Modernisierung des Bundespolizeigesetzes wäre somit die Tinte auf dem Papier nicht wert. Die persönliche Wahlentscheidung vieler Fans am 26. September wird sicherlich nicht nur durch dieses Thema beeinflusst werden, aber bestimmt auch.“






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