29.03.2019 - Polizei

Polizeikosten: Keine Entscheidung im Rechtsstreit


Wer trägt die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in der Bundesliga? Im Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und der DFL konnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute kein eindeutiges Urteil sprechen.

Seit knapp vier Jahren läuft der Rechtsstreit zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL Deutsche Fußball Liga zu den Mehrkosten, die durch Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen entstehen. Vorausgegangen wer dem ein Gebührenbescheid in Höhe von 415.000 Euro, den die Stadt Bremen der DFL im Anschluss an das Bundesligaspiel des SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV in Rechnung stellte.


Bei der Urteilsverkündung am heutigen Freitag durch das Bundesverwaltungsgericht wurde entschieden, den Fall an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückzuüberweisen. Bei der Urteilsverkündung erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier: „[…]Das Urteil des Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2018 wird aufgehoben soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache nicht erledigt ist. Die Sache wird zu anderweitiger Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.“ Weiterhin erklärte das Gericht aber, dass für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden könne. Damit wurde bestätigt, dass eine Beteiligung der DFL an den Mehrkosten für Hochrisikispiele grundsätzlich rechtsmäßig ist. Das ursprüngliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen wurde also mehr oder weniger bestätigt.

Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass das Oberverwaltungsgericht nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gebührenbescheids entscheiden konnte. Damit muss sich nun das Oberverwaltungsgericht in Bremen erneut mit der Thematik auseinandersetzen.

„Das Gericht hat festgestellt, dass der Gebührenschuldner Anspruch auf eine Überprüfung des von der Polizei konkret in Rechnung gestellten Aufwandes hat. Ein Polizeieinsatz im öffentlichen Raum außerhalb des Stadions dient unserer Auffassung nach weiterhin in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit und nicht dem Schutz der Veranstaltung. Die Sicherheit innerhalb des Stadions zur Durchführung der Spiele wird durch die Clubs ohnehin verantwortet“, erklärte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball zur heutigen Gerichtsentscheidung. (Faszination Fankurve, 29.03.2019)

Hier geht es zur Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht zum Thema.






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