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Im Streit um die Polizeikosten in Bremen muss die DFL erneut eine Niederlage hinnehmen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht lehnte eine Klage der Liga ab. Zuvor hatten DFL und Bremen schon einen Kompromiss erarbeitet.
Bis ins Jahr 2015 reicht der Streit inzwischen schon zurück. Auslöser war das Derby und Hochsicherheitsspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Die Stadt Bremen stellte der DFL für den Polizeieinsatz in dieser Partie einen Gebührenbescheid von 425.718,11 Euro aus. Im August desselben Jahres klagte die DFL gegen diesen.
Es war der Auftakt eines langen Prozesses durch mehrere Instanzen. Das Bremer Verwaltungsgericht gab der Klage zunächst statt, doch in einem Berufungsverfahren hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil 2018 wieder auf. Nachdem die DFL daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht zog, wurde die Klage an das Bremer Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Eine Revision ist für die DFL nun nicht mehr möglich, jedoch kann die Liga beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Vor dem Urteil hatten sich die DFL und die Stadt Bremen auf eine Reduzierung der Gebührenforderung auf 385.906,95 Euro geeinigt. (Faszination Fankurve, 26.11.2020)