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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschied Ende 2016, dass Szenekundige Beamte in Hannover grundsätzlich Daten von Fans speichern dürfen (Faszination Fankurve berichtete). Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des OVG nun teilweise aufgehoben und damit die Rechte von Fußballfans gestärkt.
Laut Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2017 muss das OVG die Revision eines klagenden Hannover 96-Fans wieder aufnehmen. Das OVG lehnte die Revision ursprünglich ab, weshalb der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht wurde. Nun wies das Bundesverwaltungsgericht den Fall zurück an das OVG in Lüneburg.
Die Polizei Hannover speichert seit 2005 Daten für Fußballfans von Hannover 96 in der sogenannten „Arbeitsdatei Szenekundige Beamte“. Laut Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die heimliche Sammlung und Verwendung von Erkenntnissen über einen Fan in der SKB-Datei einen tiefgreifenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Der Fananwalt Dr. Andreas Hüttl machte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts heute öffentlich. (Faszination Fankurve, 12.01.2018)
Das Bundesvewaltungsgericht hat das Urteil des OVG (https://t.co/MopejhETiM) zur #SKbDatenbank teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen.
Die hilfsweise erhobenen Feststellungsanträge behandelten die Frage der Rechtswidrigkeit der geheimen Datenspeicherung. pic.twitter.com/MxvgPqxAKz
— Dr. Andreas Hüttl (@Dr_Huettl) 12. Januar 2018
In dem Beschluss heißt es ua.:
„...stellt die gezielte heimliche Sammlung und Verwendung von Erkenntnissen über die Klägerin in der SKB einen tiefgreifende Eingriff in Ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht dar“#Fanrechte pic.twitter.com/BBjE7QdCFF
— Dr. Andreas Hüttl (@Dr_Huettl) 12. Januar 2018