21.07.2016 - DFL

​DFL begründet, warum sie Polizeikosten nicht bezahlt


Die DFL hat am 25. April 2016 Klage gegen das Land Bremen eingereicht. Die ausführliche Klagebegründung ist am 19. Juli 2016 dem Verwaltungsgericht Bremen zugegangen. Der Ligaverband will nicht für den Polizeieinsatz beim Nordderby bezahlen.

Das Vorgehen der DFL richtet sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem Kosten für Polizeieinsätze in Zusammenhang mit dem Bundesligaspiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 in Rechnung gestellt werden. Die DFL hält diesen Bescheid für rechtswidrig.


Die Finanzierung staatlicher Aufgaben, wie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, durch Gebühren, bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Eine solche ist für die Heranziehung der Fußballvereine und -verbände für die Kosten von Einsätzen im Umfeld von Fußballspielen aus Sicht der DFL nicht gegeben. Gewalttätigkeiten in diesem Bereich stellen laut DFL ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem dar. Ihnen entgegenzutreten, sei den Fußballvereinen und -verbänden ein besonderes Anliegen, was nicht nur in ihrer langjährigen und bewährten Zusammenarbeit mit den Polizei- und Ordnungsbehörden schon weit im Vorfeld der einzelnen Spiele deutlich würde, sondern auch in zahlreichen anderen Maßnahmen im Bereich Prävention und Sicherheit.

Darüber hinaus hält die DFL die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Bremer Vorschrift in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig, weil sie unter anderem zu unbestimmt sei und gegen Grundrechte verstoße. (Faszination Fankurve, 21.07.2016)






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