27.03.2015 - DFL

DFL beschränkt Mehrfachbeteiligungen


Die 36 Profivereine der Bundesliga haben auf der gestrigen Mitgliederversammlung der DFL in Frankfurt eine Beschränkung von Mehrfachbeteiligungen beschlossen. Demnach darf niemand an mehr als drei Kapitalgesellschaften in den Bundesligen beteiligt sein.

Die Änderung wurde in die Satzung der DFL aufgenommen. Nur bei einem von drei Clubs darf künftig eine Beteiligung von 10 Prozent oder mehr bestehen. Unabhängig davon sind Mehrheitsbeteiligungen aufgrund der geltenden 50+1-Regel weiterhin nur nach einer mehr als 20-jährigen ununterbrochenen und erheblichen Förderung möglich. Zudem muss der Vorstand des Ligaverbandes dieser Ausnahmegenehmigung zustimmen.

Die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga sind künftig verpflichtet, durch geeignete, rechtlich mögliche und zumutbare Maßnahmen auf die Einhaltung der beschlossenen Beschränkung von Mehrfachbeteiligungen hinzuwirken. Für einen Verstoß eines ihrer Anteilseigner gegen das Verbot ist eine Kapitalgesellschaft nicht verantwortlich, wenn sie keinen Einfluss auf die Zusammensetzung ihres Anteilseignerkreises hat.

Dieser Fall kann im Zusammenhang mit frei handelbaren Anteilen bei einer Börsennotierung des Clubs eintreten und ist somit nicht durch eine aktive Mitwirkung des Clubs an diesem Verstoß entstanden. Mit dieser Regelung wird in Ergänzung zur 50+1-Regel eine Vorschrift in die Satzung aufgenommen, wie sie in ähnlicher Weise bereits in vielen anderen europäischen Verbänden und Ligen besteht. Nach Informationen der Sportschau wird für Volkswagen jedoch eine Ausnahme gemacht. Diese dürfen an ihren Beteiligungen festhalten. (Faszination Fankurve, 27.03.2015)






Weitere News:
05.03.2021: DFL will Reformen auf internationaler Ebene anstreben
03.02.2021: DFL stellt Ergebnisbericht der Taskforce vor
07.12.2020: So werden die TV-Gelder ab kommender Saison verteilt
13.10.2020: DFL-Taskforce nimmt Arbeit auf, Vorstellung der Fanvertreter
29.09.2020: Supercup in München vor leeren Rängen

Alle 83 News anzeigen