17.06.2014 - Polizei

„Habt euch nicht so“


Faszination Fankurve berichtete über Urteil des Oberlandesgerichts, dass ACAB als Beleidigung auffasste. Auch die Gewerkschaft der Polizei reagierte darauf. Die Rot-Schwarze Hilfe hat sich nun zu dem Thema geäußert und fordert die Polizei zu mehr Gelassenheit auf.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:
GdP interpretiert ACAB-Urteil nach eigenem Geschmack

Wie weit darf ein Lobbyverband der Polizei Recht und Gesetz übergehen, um Interessen der Mitglieder zu befeuern?

Ein langwieriges Verfahren vor den Stuttgarter Justizbehörden hat vor wenigen Tagen sein Ende gefunden: Das OLG Stuttgart hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts betreffend das Zeigen eines ACAB-Banners im Stadion verworfen.

Nun wird der Bundesvorsitzende der GdP Oliver Malchow wie folgt zitiert: „Mit dieser Grundsatzentscheidung sehen wir uns in unserem jahrelangen Bemühen bestärkt, den strafrechtlichen Schutz von Polizistinnen und Polizisten zu erhöhen.“

Diese Aussage lässt doch aufhorchen. Zum einen bezeichnet Malchow eine Entscheidung als „Grundsatzurteil“, in der als Tenor steht „Die Berufung (…) wird verworfen.“

Zum anderen wird er weiterhin zitiert: „Die gegenüber der Polizei seit Jahren weitläufig geäußerte Meinung, habt euch nicht so, ist damit klar widerlegt.“ Das ist nun tatsächlich sehr schwierig zu verstehen.

Zunächst ist klarzustellen, dass der Angeklagte wegen Beleidigung schuldig gesprochen und unter Vorbehalt der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro verwarnt wurde.

Letzteres muss man nun als eine in Bayern ansässige Hilfe erklären: Die Möglichkeit des Vorbehalts der Verurteilung, also eine Art „Geldstrafe auf Bewährung“ gibt es im Strafgesetzbuch. Aber im Bundesland Bayern wird dieses leider nur in Auszügen angewandt. Die Anwendung in Baden-Württemberg zeugt davon, dass die erkennende Kammer den Schuldgehalt des Verhaltens des Angeklagten als eben gerade nicht besonders hoch angesiedelt hat, wohl eher im Bereich des „habt euch nicht so“. Auch die vorbehaltene Geldstrafe von 20 Tagessätzen bewegt sich im absolut untersten Bereich und ebenfalls eher im Rahmen des „habt euch nicht so“.

Überdies ist die Rechtsprechung zur Frage der Abgrenzung einer straffreien Kollektivbeleidigung und einer Individualisierung im Hinblick auf einzelne Beamte (z.B. die bei einem Fußballspiel eingesetzten) deutschlandweit extrem uneinheitlich. Insbesondere wird unter anderem immer darauf abgestellt, dass sich die beleidigte Gruppe in einem Stadion überhaupt nicht isolieren lässt, weil z.B. auch Polizisten vor dem Fernsehschirm weltweit das Banner wahrnehmen können. Das Banner enthält konkret ja nur die Information „All Cops Are Bastards“ und nicht „All Cops In This Stadium Are Bastards“. Im übrigen wird durch die GdP das Thema der Individualisierung vorsorglich gar nicht erst angesprochen. Bewusst?

An der Abgrenzung von Kollektivbeleidigung zu strafbarer Indidiualbeleidigung ändert auch eine Einzelfallentscheidung eines Landgerichts in Baden-Württemberg, die durch ein Oberlandesgericht ohne weitere Entscheidung zur Sache getroffen wird, nichts.

Letzteres stellt Malchow in seinen Äußerungen einfach zurück und bedient die Öffentlichkeit – und aber auch seine Beamten, denen er geradezu ins Gesicht schreit: „Seid gefälligst beleidigt!“ - mit falschen Informationen über die Entscheidung. Weder kann die Entscheidung als Grundsatzentscheidung bezeichnet werden, noch wird das Verwenden von ACAB-Materialen ab sofort „generell strafbar“ sein.

Nun stellt sich die Frage, was ein GdP-Präsident kraft seiner Lobby-Tätigkeit eigentlich in seinen Äußerungen sagen darf, was er sagen muss und was er im Interesse seiner Mitglieder verschweigen sollte.

Zunächst wird die Öffentlichkeit durch die Äußerungen Malchows fehlinformiert. Die meisten Empfänger seiner „Informationen“ glauben aufgrund der Formulierung jetzt, dass „ACAB“ nun generell, wie auch immer verwendet, strafbar sei. Vielleicht ängstigt das einige derjenigen, die derartige Parolen für sich nutzen, und sie unterlassen das ab sofort. Ziel erreicht. Was aber mit denen, die weiter die Parolen nutzen? Die Polizeibeamten, die die Malchow'schen Thesen hören, werden sich inspiriert fühlen, in jedem Fall Anzeigen zu verfassen, ohne die Voraussetzungen zu prüfen. Die Folge wird eine Vielzahl von eingestellten Verfahren sein. Nervig für die Beschuldigten, frustrierend für die anzeigenden Beamten. Ziel verfehlt!

Weder die Öffentlichkeit noch die Polizeibeamten sind demzufolge Nutznießer der neben der Sache liegenden Aussagen des Bundesvorsitzenden der GdP. Vielleicht hätte er sich lieber einmal kritisch mit der Frage auseinander setzen sollen, ob nicht an dem von ihm zitierten „habt euch nicht so“ ein wenig was dran ist. Von etlichen Polizisten hört man in Gerichtsprozessen die ewig gleich Leier: „Wir müssen uns Tag für Tag beleidigen lassen“. Dazu gehört aber auch, dass man sich beleidigen lässt. Malchow würde seinen Beamten mehr helfen, wenn er ihnen erklären würde, dass nur die Erklärung, man fühle sich in seiner Ehre herabgewürdigt, die Beleidigung zu dem macht, was sie ist: eine Beleidigung. Würden die Beamten dem Täter erklären, dass man sie als Polizisten gar nicht beleidigen kann, wäre das Thema schnell vorüber.






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