28.07.2020 - DFL

Keine Gästefans, keine Stehplätze & kein Alkohol


In der kommenden Woche steht eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung der DFL an. Dabei befassen sich die 36 Clubs der 1. und 2. Bundesliga primär mit einer möglichen Rückkehr von Stadionbesuchern.

Die DFL hatte den Proficlubs hierzu Mitte Juli einen Leitfaden zugesendet, um sie bei der Erarbeitung standort-individueller Konzepte im Sinne eines größtmöglichen Infektionsschutzes zu unterstützen. Die Konzepte müssen allerdings von den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort freigegeben werden. Hintergrund der virtuellen Mitgliederversammlung am Dienstag (4. August) ist der Abstimmungsbedarf dazu, ob es mit Blick auf bestimmte Aspekte ein einheitliches Vorgehen aller Clubs geben sollte.

Dies betrifft beispielsweise Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften. Hierzu ist in der DFL-Spielordnung grundsätzlich festgehalten, dass dem Gastverein ein Ticket-Kontingent zusteht, das mindestens zehn Prozent der jeweiligen Kapazität des Stadions umfasst. Sollten sich die Clubs angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf der Mitgliederversammlung für ein einheitliches Vorgehen entscheiden, könnte diese Vorschrift temporär bis Jahresende ausgesetzt und damit in diesem Zeitraum auf Eintrittskarten für Fans von Gastmannschaften verzichtet werden.

Eine Aussetzung der Vorschrift würde dazu beitragen, das bundesweite Reiseaufkommen von Fans – teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln – zu reduzieren und dadurch das Infektionsrisiko zu verringern. Außer Frage steht dabei, dass Auswärtsfahrten von Fans einen wichtigen Bestandteil der deutschen Fußballkultur ausmachen und es in der Bundesliga und 2. Bundesliga ein grundsätzliches Bekenntnis zum auch statuarisch fixierten Gästekarten-Kontingent gibt. Jedoch erfordern die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin hohe Wachsamkeit und erhebliche Anpassungen gewohnter Verhaltensweisen in vielen gesellschaftlichen Bereichen.

Auch das Thema Stehplätze ist Teil einer möglichen vorübergehenden Ergänzung der Spielordnung. Dabei handelt es sich explizit um eine vorübergehende Anpassung, um angesichts der andauernden pandemischen Lage die Einhaltung und die Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen in den Stadien zu erleichtern. Bei einem entsprechenden Beschluss der Clubs könnten Spiele in beiden Ligen zunächst bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchgeführt werden. An diesem Tag laufen nach heutigem Stand die Corona-Verordnungen vieler Bundesländer aus. Möglicherweise veränderte landesrechtliche Vorgaben ab dem 1. November könnten zum Anlass genommen werden, die Frage nach der Zulassung von Stehplätzen neu zu bewerten.

Im Hinblick auf den Ausschank von alkoholischen Getränken ist in der DFL-Spielordnung festgehalten, dass ein solcher bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga nur mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Behörden möglich ist. Hierzu wird die Mitgliederversammlung darüber hinaus entscheiden, ob alle Proficlubs zunächst bis zum 31. Oktober grundsätzlich darauf verzichten, bei ihren Heimspielen Alkohol auszuschenken bzw. eine entsprechende behördliche Ausnahmegenehmigung überhaupt zu beantragen.

Des Weiteren wird dich die Mitgliederversammlung mit dem Thema der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen im Sonderspielbetrieb auseinandersetzen. Ein zentrales Element der in Deutschland angewendeten Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus ist neben der Einhaltung von Schutz- und Hygienestandards die Möglichkeit der örtlichen Behörden, Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können. Auf der DFL-Mitgliederversammlung steht daher eine vorübergehende Ergänzung der Spielordnung bis zum Jahresende zur Abstimmung, nach der die Clubs sich verpflichten, sicherzustellen, dass im Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten eventuell betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können.

Dahinter steht die Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können. Die genaue Ausgestaltung zur Nachverfolgung würde auch bei einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung weiterhin in den Verantwortungsbereich der einzelnen Clubs fallen, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten aufzunehmen hätten. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Ticketkäufer beim Erwerb entsprechende Daten hinterlegt und dieser im Fall einer erlaubten Weitergabe eines Tickets auch die Daten des Ticketnutzers mit Blick auf eine mögliche spätere Nachverfolgung von Infektionsketten erfasst. Für Änderungen der Spielordnung ist gemäß Satzung der DFL im Rahmen der Mitgliederversammlung eine einfache Mehrheit erforderlich. (Faszination Fankurve, 28.07.2020)






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