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In Thüringen wird die Kennzeichnungspflicht auch auf Bereitschaftspolizisten ausgedehnt. Dies geht aus einer Stellungnahme des Innenministeriums des Bundeslandes hervor, die der TLZ vorliegt. Demnach wären Bereitschaftspolizisten zukünftig eindeutig zu identifizieren.
Bisher gilt die Kennzeichnungspflicht in Thüringen nicht für Sondereinsatzkommandos, Zivilpolizisten und Bereitschaftspolizisten. Die von der Linkspartei geführte Landesregierung will nun die Sonderregelung für Bereitschaftspolizisten aufheben. Diese würden anschließend durch eine eindeutige Nummer bzw. eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben identifizieren lassen. Dadurch soll die Aufklärung von Straftaten erleichtert werden, falls Polizisten sich im Dienst strafbar machen würden. Ein genauer Termin für die Umsetzung dieser Maßnahme in Thüringen steht noch nicht. (Faszination Fankurve, 10.07.2015)