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In einigen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Diese soll nun auch in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend für die Polizei werden. Dies wurde im neuen Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbart.
Aus dem neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern geht hervor, dass in der anstehenden Legislaturperiode eine Kennzeichnungspflicht für Beamte der Landespolizei eingeführt werden soll.
Wann und in welcher Form dies jedoch umgesetzt wird, bleibt zunächst noch offen. Auch die Beamten der Bereitschaftspolizei und die der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) sollen in Zukunft identifizierbar werden. Die Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock begrüßt in ihrer Stellungnahme die geplante Maßnahme und wünscht sich eine zeitnahe Umsetzung. (Faszination Fankurve, 26.10.2016)
Hier gibt es ein Interview mit Alexander Bosch, dem Sprecher der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International, u.a. über das Thema Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten.