21.03.2019 - Polizei

Müssen Clubs bald komplett für Polizeieinsätze zahlen?


Die ÖVP Niederösterreich hat einen Antrag beim Landtag eingereicht, um die Kosten von Polizeieinsätzen bei Großveranstaltungen auf die Veranstalter umzulagern. Das beträfe auch den Profifußball. Bisher zahlen Fußballvereine in Österreich nur einen Teil der Kosten für eingesetzte Polizisten.

Heute wird im Niederösterreichischen Landtag ein Antrag zur Diskussion gestellt. Dieser betrifft die „Einsatzbereitschaft der Polizei in Niederösterreich und Verrechnung von Kosten bei polizeilichen Großeinsätzen“. Gestellt wird dieser von der ÖVP Niederösterreich. Bei kommerziell motivierten Veranstaltungen – zu denen auch Fußballspiele im Profibereich zählen – sollen die Kosten für Polizeieinsätze zukünftig komplett auf den Verein umgemünzt werden. Dieser Antrag soll vor dem Landtag eruiert werden, ehe dieser dann an die Bundesregierung weitergetragen wird. Diese müsste entsprechendes beschließen. Bisher können Vereine in Österreich nur für Polizeieinsätze direkt in den Stadien während der Spielzeit zur Kasse gebeten werden. Bald könnten die Clubs auch für Einsätze auf den Anreisewegen und im Stadionumfeld zahlen müssen.

Nicht nur unter Fußballfans sorgt die Forderung für Diskussionen. Die Erinnerungen an den umstrittenen Polizeieinsatz am 16. Dezember 2018 sind noch frisch, als die Polizei hunderte von Rapid Wien-Fans vom Besuch des Derbys abhielt und stundenlang kontrollierte. Sollte der Antrag durchgehen, könnten die Clubs zukünftig auch für solch umstrittene Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden, die hunderte unschuldige Fans treffen.


„Gerade bei der Ausrichtung von Sportveranstaltungen, die Erwerbsinteressen dienen, zu denken ist an den Bereich des Profisports, muss die Eigenverantwortung der Veranstalter für den sicheren und geordneten Ablauf der Veranstaltung stärker betont werden“, heißt es in dem Antrag. Die Leistungen der Polizei müssten stärker berücksichtigt werden, auch für die Kosten der Fanüberwachung bei An- und Abreise zum Stadion sollen laut der ÖVP zukünftig die Vereine aufkommen.

„Niederösterreich ist das zweitsicherste Bundesland im viertsichersten Staat der Welt. Das verdanken wir zu einem großen Teil der hervorragenden Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten. Damit wir dieses hohe Niveau auch in Zukunft halten können, muss gewährleistet werden, dass die Polizei ihrer Kernaufgabe in Niederösterreich nachgehen kann“, sagte der Fraktionsvorsitzende Klaus Schneeberger auf einer Pressekonferenz. „Aufgrund zunehmender Einsätze der Polizei bei Großveranstaltungen, vor allem Sportveranstaltungen in anderen Bundesländern, entstehen vermehrt Überstunden, die dazu führen können, dass Polizeibeamte ihren Regeldienst reduzieren müssen. Damit das verhindert wird, muss in Zukunft insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen Erwerbsinteressen im Vordergrund stehen, verstärkt das Verursacherprinzip zum Tragen kommen. Denn es kann nicht sein, dass solche Anlässe auf Kosten der Allgemeinheit und der Einsatzbereitschaft der Polizei gehen.“

Auch in Deutschland gibt es Diskussionen um die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen. Die Stadt Bremen und die DFL streiten seit Jahren darum, am kommenden Dienstag (26. März) ist die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt. Gegenstand des Verfahrens ist ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015 in Höhe von 425.718 Euro, der im Berufungsverfahren auf 415.000 Euro reduziert wurde. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und deren Gebührenbescheid aufgehoben. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung unter anderem ausgeführt, dass die Gebührenfestsetzung rechtswidrig sei. Im Berufungsverfahren hatte das OVG Bremen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen aufgehoben und die Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist jedoch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen worden. (Faszination Fankurve, 21.03.2019)






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