21.10.2014 - Stadionverbote

„Neue Dimension durch Borussia Dortmund erreicht“


Nach den Schalke-Fans kritisieren nun auch die Fans des 1. FC Nürnberg Borussia Dortmund, da der BVB Stadionverbote, die aus dem Revierderby vom Oktober 2012 resultieren, nicht aufhebt, obwohl die Verfahren gegen die Betroffen Club und Schalke-Fans bereits eingestellt wurden.

Die Fans des FC Schalke 04 gehen zusammen mit der Königsblauen Hilfe gegen die Stadionverbote vor (Faszination Fankurve berichtete). Von den befreundeten Fans aus Nürnberg sind nun ähnlich kritische Töne in Richtung östliches Ruhrgebiet zu hören.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Eigenes Stadionverbotsrecht der Borussia Dortmund AG

Das Revierderby Dortmund gegen Schalke vom 20.10.2012 beschäftigt auch die Rot-Schwarze Hilfe (RSH). Mehrere Nürnberger wurden im Vorfeld des Spieles von der Polizei eingekesselt und anschließend in Gewahrsam genommen. Es folgte am 30.11.2012 ein dreijähriges bundesweites Stadionverbot, ausgesprochen von Borussia Dortmund, sowie Anzeigen wegen Landfriedensbruch.

Nach Rücksprache mit zwei RSH-Mitgliedern, die von der freiheitsentziehenden Maßnahme betroffen waren, wurde beschlossen, gegen die Stadionverbote gerichtlich vorzugehen. Es wurde daher beim Amtsgericht Dortmund Klage gegen Borussia Dortmund eingereicht.

Erst am 14.04.2014 kam es dann beim Amtsgericht in Dortmund zu einem ersten Aufeinandertreffen BVB vs. RSH in Form einer Güteverhandlung. Der Vorschlag zur Güte des RSH-Anwaltes Ralf Peisl, das bundesweite Stadionverbot auf ein örtliches Stadionverbot zu beschränken, wurde vom extra aus München angereisten BVB-Anwalt abgelehnt. Welch ein Farce! Da reisen drei Nürnberger (ein Anwalt, zwei Betroffene) und ein Münchner Anwalt zu einer fünfminütigen Verhandlung nach Dortmund und gehen dann wieder auseinander!

Ein schriftliches Urteil des AG Dortmund über die Sache wurde dann am 12.05.2014 nach Nürnberg übermittelt. Das Gericht gab der BVB-AG erst einmal Recht. Die Begründung war aber juristisch aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, so dass Berufung gegen das Urteil beim Landgericht in Dortmund eingereicht wurde.

Zwischenzeitlich bekamen aber alle Ingewahrsamgenommen am 23.05.2014 Post von der Staatsanwaltschaft Dortmund mit dem Inhalt, dass die Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs nach § 170 Abs. II StPO eingestellt wurden. Nun wurde alles einfach, denn sogar die DFB-Stadionverbotsrichtlinien sehen bei Unschuld vor, dass der aussprechende Verein das Stadionverbot auch wieder aufheben muss.

Einzig die Aktiengesellschaft von Borussia Dortmund sah diese Eindeutigkeit jetzt ganz anders und fing ein niveauloses juristisches Spielchen an: Dortmund berief sich nämlich darauf, dass zwar das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingestellt wurde, der Verein jedoch das bundesweite Stadionverbot wegen der Gewahrsamnahme vergeben habe!!!

Für die RSH wurde hiermit eine neue Dimension durch Borussia Dortmund erreicht, denn nun wurden sogar die von DFB und Vereinen zusammen aufgestellten ominösen Stradionverbotsrichtlinien nicht mehr anerkannt, sondern man versuchte neue Wege zu finden, um Stadionverbote nicht aufzuheben.

Per einstweiliger Verfügung wurde nun am Amtsgericht Nürnberg versucht, die Stadionverbote aufzuheben. Ein drittes RSH-Mitglied kam zu den beiden anderen noch hinzu, dessen Sachlage die selbe war, ausser dass dieser gegen das Stadionverbot bisher nicht geklagt hatte.

Endlich Ende August 2014 war ein Termin frei am Amtsgericht in Nürnberg. Zugunsten des zuletzt hinzugekommenen RSH-Mitglieds wurde der einstweiligen Verfügung stattgegeben, was heißt, das bundesweite SV von Dortmund wurde aufgehoben. Für die beiden anderen Mitglieder, die sich von Anfang an gegen die Vergabe gewehrt hatten, lief die Sache jedoch negativ, denn das Amtsgericht Nürnberg verwies auf örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Dortmund zurück – das war natürlich schade und nicht motivationsfördernd!

Borussia Dortmund hob trotz der Entscheidung aus der einstweiligen Verfügung gegen das dritte RSH-Mitglied das Stadionverbot nicht auf. Erst die Einleitung der Zwangsvollstreckung bewog Borussia Dortmund dazu, es aufzuheben. Ein kleines Licht am Ende des Tunnels?






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