15.07.2014 - Polizei

T-Shirt mit Aufdruck "FCK CPS" keine Beleidigung


Das Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift “FCK CPS” erfüllt nicht den Straftatbestand der Beleidigung, wenn der Träger nicht auf den Schriftzug zeigt. So hat zumindest das Landgericht und zuvor das Amtsgericht entschieden. Im Unterschied zum ACAB-Fall, wurde nicht auf den Schriftzug gezeigt.


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe, die Fußballfans trotzdem vom Tragen eines Shirts mit der Aufschrift „FCK CPS“ abrät:

T-Shirt mit Aufdruck "FCK CPS" - keine Beleidigung

Nachdem die Anzeigen wegen Beleidigungen durch das Tragen von "ACAB"-Kleidungsstücken zuletzt wohl deutlich zurückgingen (obwohl die Strafbarkeit rechtlich äußerst umstritten ist, hatte die RSH in der Vergangenheit deutliche Ratschläge erteilt, die offenbar angekommen sind), sind die Beleidigungsermittler bei der Polizei offenbar auf der Suche nach neuer Arbeit. Und die fanden sie auch prompt in Form eines T-Shirts mit dem Aufdruck "FCK CPS", also angeblich dem Text "FUCK COPS" ohne die Vokale.

Zügig wurde gegen den Träger des Shirts ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung angestrengt und bei der Staatsanwaltschaft auch tatsächlich eine sachbearbeitende Staatsanwältin gefunden, die mit Feuereifer für eine Verurteilung zu kämpfen bereit war. Man hätte das Verfahren ja auch auf kleiner Flamme kochen können, aber stattdessen beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Beleidigung.

Das Gericht war dazu allerdings nicht bereit. Es eröffnete das Hauptverfahren nicht und lehnte den Erlass des Strafbefehls ab. Ein deutliches Signal, das die Staatsanwältin jedoch nicht zufriedenstellte. Sie beschwerte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens mit der Folge, dass das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigte. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.

Das Landgericht entschied am 02. April 2014, dass das ledigliche Tragen des T-Shirts den Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt.

Wir weisen aber darauf hin, dass der Tatbestand der Beleidigung sehr wohl erfüllt ist, wenn der Träger des Shirts beispielsweise Polizeibeamte gezielt anblickt und dabei auf den Aufdruck deutet.

Vorbeugend raten wir deshalb allen Fans, auf das Tragen von Shirts mit besagtem Aufdruck zu verzichten, da nicht auszuschließen ist, dass Polizeibeamte gesehen haben wollen, dass ein Blickkontakt und das angesprochene Deuten stattgefunden hätten. Wie es vor Gericht aussieht, wenn zwei oder drei Beamte dies behaupten, kann sich jeder ausmalen, der unsere Arbeit in den letzten Jahren verfolgt hat.

Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungsbehörden allmählich davon ablassen, das Spiel "Hase und Igel" um kryptische Kollektivbeleidigungen weiter mitzuspielen. Es stellt sich nämlich die Frage, wie sie damit umgehen werden, wenn erst einmal die Fußballfans beginnen, jedes unrechtmäßige Duzen durch Polizeibeamte und natürlich erst recht "richtige Beleidigungen" durch Beamte anzuzeigen. Ob sich dann auch ein Staatsanwalt finden wird, der versucht, die Anzeige bis vors Landgericht durchzusetzen?

Hier geht es zum Beschluss des Landgerichts zum Thema.






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