30.09.2015 - Stadionverbote

Unschuldsvermutung für Sportfunktionäre & Fans


Die Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte fordert den DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach nach seinen jüngsten Äußerungen auf, sich nicht nur für die Unschuldsvermutung bei Sportfunktionären stark zu machen, sondern auch bei Fußballfans.

Die Anwälte fordern, dass die Unschuldsvermutung auch im Hinblick auf die Vergabe von Stadionverboten Berücksichtigung finden sollte. Die DFB-Richtlinien sehen weiterhin vor, dass Stadionverbote auf Verdacht ausgesprochen werden können. Was Niersbach für UEFA-Präsident Platini fordere, gelte für Fans nicht. (Faszination Fankurve, 30.09.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der AG Fananwälte:

Niersbach gegen Vorverurteilung ohne Schuldnachweis Niersbach gegen Vorverurteilung ohne Schuldnachweis

Mit großem Interesse hat die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte die jüngste Äußerung des DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach zur Kenntnis genommen. Medien hatten berichtet, dass UEFA-Präsident Platini laut der Schweizer Bundesanwaltschaft von der FIFA eine treuwidrige Zahlung erhalten haben soll. Hierzu führt Niersbach in den Medien (u.a. SID v. 29.09.15) aus:

"Mit Blick auf die aktuellen Vorgänge gehört für mich zu einer seriösen Amtsführung, erst einmal sehr genau hinzuschauen, um was es geht und ob hier tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt".

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte schließt sich der damit zum Ausdruck gebrachten Auffassung an, dass die Unschuldsvermutung ein unverzichtbarer Rechtsgrundsatz ist. Diesen zu beachten fordert die Arbeitsgemeinschaft seit langem auch im Hinblick auf die Vergabe von Stadionverboten. Hier erlauben die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des DFB jedoch das Aussperren von Fußballfans ausschließlich auf bloßen Verdacht der Polizei hin, ohne das Ergebnis der Ermittlungen und die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Auch bei der Verhängung von Verbandsstrafen gegen Vereine, die oftmals auch die Fans im Kollektiv treffen, hält der DFB einen Schuldnachweis nicht für erforderlich.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte erwartet, dass Herr Niersbach als DFB-Präsident sich nun konsequent für die Wahrung der Unschuldsvermutung einsetzt und die rechtsstaatlich hoch bedenkliche Vergabepraxis von Stadionverboten beendet.

Wer die Unschuldsvermutung für Funktionäre fordert, muss sie auch für Fußballanhänger gelten lassen.






Weitere News:
28.04.2018: „Willkürliche Verbannung wird nicht mehr möglich sein“
27.04.2018: Verfassungsgericht-Beschluss zu Stadionverboten auf Verdacht
21.09.2017: Kein Schadensersatz nach Aufhebung von Stadionverboten
15.09.2017: Stadionverbot für beleidigendes Eisessen
01.11.2016: ​Schweiz will Fußfesseln für Hooligans einführen

Alle 20 News anzeigen