28.10.2010 - RB Leipzig

Absage an Gewalt


Fast überall in der Republik werden die Anhänger von RB Leipzig mit Anfeindungen der verschiedensten Arten konfrontiert. In einer Stellungnahme äußert sich nun die größte Fangruppe des ehemaligen SSV Markrändstädts, die L.E. Bulls.

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der L.E. Bulls:

Aus gegebenen Anlass, dem Überfall unseres Fanbusses bei der Ankunft am Leipziger Hauptbahnhof, eine Information an alle gewalttätigen Ultra-Gruppierungen:

Versteht endlich, dass wir keine gewalttätigen Ultras sind und dass wir uns eurer Szene nicht zugehörig fühlen! Unser Ziel wird es niemals sein, organisiert gegen andere Fangruppierungen vorzugehen, sie anzugreifen, auszurauben oder anderweitig zu schädigen! Euer Respekt und eure Ansichten über Ehrgefühl intressieren uns nicht! Wir wollen da einfach nicht dazu gehören!

Versteht endlich, dass wir Fußballfans sind, die ein friedliches Fußballfest zelebrieren wollen und deren einziger Fokus auf der Unterstützung ihrer Mannschaft, dem Rasenballsport Leipzig, liegt.

Deswegen nochmal in allerdeutichster Form: Wenn ihr uns angreift, bewegt ihr euch nicht innerhalb des durch euren “Ultra-Kodex” geschützten, rechtsfreien Raumes! Wir werden IMMER sofort die Polizei verständigen, eure Übergriffe zur Anzeige bringen und alle weiteren uns zur Verfügung stehenden zivilrechtlichen Mittel gegen euch einsetzen.

Der Vollständigkeit halber zitiere ich euch im Folgenden die Punkte aus dem Strafgesetzbuch, auf für die er und möglicherweise alle anderen Beteiligten sich nun vor Gericht zu verantworten haben werden:

§ 250 Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1.

a. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c. eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

3. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1.

a. bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

2. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

3. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder

4. eine andere Person

Klaut uns unsere Fahnen, Banner, Trommeln oder sonstwas:

Dann malen und kaufen wir uns halt Neue.

Wir geben niemals auf – Wir kämpfen für ein friedliches Umfeld in und um das Fußballstadion!

Aber, überlegt euch in Zukunft sehr genau, ob euch der Raub unserer Fanutensilien wirklich eine Haftstrafe von drei bis fünf Jahren wert ist!

Spielt eure „Ultra-Spiele” lieber mit Gleichgesinnten oder sucht euch andere, vernünftige Hobbies. Wir wollen mit euren gewalttätigen Aktionen nichts zu tun haben!

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Rot-Weiße Grüße,

Eure L.E. Bulls

Weitere Informationen:

Informationen zur Fanszene

Fanfotos RB Leipzig




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