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Nach Informationen der Leipziger Volkszeitung muss ein 22-jähriger Leipziger ins Gefängnis, weil er wiederholt Schals von anderen Fans klauen wollte und sich demnach des Raubes bzw. des versuchten Raubes schuldig gemacht haben soll. Zuletzt soll ein RB Leipzig Fan das Opfer gewesen sein.
Demnach soll er im Mai 2014 versucht haben einem RB Fan in der Straßenbahn den Schal zu klauen, was aber scheiterte. Der zuständige Staatsanwalt beantragte Haftbefehl gegen den Leipziger, da Wiederholungsgefahr bestünde.
Ob eine Verurteilung bei Schalklau wegen Raubes zustande kommt ist aber mehr als fraglich. In der Vergangenheit wurde schon mehrere Fans, die nach einem solchen Klau wegen Raubes angeklagt waren freigesprochen. Im Strafgesetzbuch heißt es in §249 zum Thema Raub: „Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“
Es ist jedoch fraglich, dass ein Fan, der den Fanschal eines anderen Fans klaut, sich diesen zueignen will. Viel häufiger ist es der Fall, dass dieser Schal ziemlich bald weggeworfen oder zerstört wird. Dann handelt es sich eher um eine Sachbeschädigung, die in der Regel zu einer geringeren Strafe führt. (Faszination Fankurve, 26.08.2014)