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Die wissenschaftliche Zeitschrift SpuRt hat sich dem Verein RB Leipzig gewidmet und ist zu dem Schluss gekommen, dass RB Leipzig die 50+1 Regel nicht untergräbt, aber gar nicht als nichtwirtschaftlicher Verein angesehen werden kann und somit nicht in der 2. Bundesliga antreten dürfte.
Im Fazit des Artikels „Beherrschender Einfluss im deutschen Profi-Fußball aus vereinsrechtlicher Sicht – am Fall RasenBallsport Leipzig eV“ heißt es: „Im "Fall RB Leipzig" ist sowohl aufgrund dessen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit der Teilnahme am Lizenzspielbetrieb der 3. Liga bzw. der 2. Bundesliga als auch aufgrund der von der Red Bull GmbH auf den Verein ausgelagerten unternehmerischen Tätigkeiten ein wirtschaftlicher Verein im Sinn von § 22 BGB anzunehmen.“
Die Zeitschrift sagt somit, dass mit RB Leipzig ein Verein vorliegt, der laut Regularien von DFB und DFL nicht am Spielbetrieb teilnehmen dürfte. (Faszination Fankurve, 21.08.2014)